Allgemeine Geschäftsbedingungen

Adresse:
PickMeUp Communications® GmbH
A Member of Pahnke Group
Ludwigstraße 14
20357 Hamburg

Telefon: +(0)49 40 248 212 0

E-Mail: info@pickme-up.de

Geschäftsführer: Heinz-Jürgen Pick, Dr. Joakim Nägele

Handelsregister: Hamburg
Handelsregisternummer: HRB 176299
Steuernummer: 2246/750/03969
Amtsgericht: Hamburg
Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PickMeUp Communication® GmbH, Ludwigstraße 14, 
20357 Hamburg (hier „Agentur“ genannt) für die Erbringung von Agenturleistungen.

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.

II. Termine, Lieferfristen

1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
2. Die Agentur haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.

III. Leistungsumfang, Vergütung

1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur berechnet.
2. Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von der Agentur nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber die Agentur mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Agentur und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
5. Die Leistungen der Agentur sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Agentur ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
6. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

IV. Haftung, Gewährleistung

1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Agentur sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
4. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 6 Monate ab Ablieferung begrenzt, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. PickMeUp empfiehlt die Erstellung von Prüfdrucken nach FOGRA (Farbproof), da Softproofs (Darstellung am Monitor) und Ausdrucke unkalibrierter Bürodrucksysteme lediglich näherungsweise das spätere Druckergebnis simulieren. Ohne verbindlichen Farbproof übernimmt PickMeUp keine Haftung für die Reproreife und Richtigkeit versendeter Daten.

V. Abnahme

Schuldet die Agentur einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Agentur diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

VI. Rechnung, Zahlung, Zahlungsbedingungen, Preis

1. Die Agentur stellt 50 % ihrer Leistungen sofort nach Beauftragung und die restlichen 50 % nach Erbringung in Rechnung, sofern nicht abweichend in der Beauftragung schriftlich geregelt oder vereinbart.
2. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
3. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

VII. Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte

1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur gestalteten Werbemitteln. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von der Agentur gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.
2. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Agentur Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird die Agentur die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Alle von PMU verwendeten und/oder dem Kunden überlassenen Bilder/Fotos sind urheberrechtlich geschützt. PMU stellt diese Bilder/Fotos dem Kunden im Rahmen von klar umrissenen Auftragsarbeiten zur Verfügung. Die Bilder/Fotos dürfen nur als Ganzes und in der Aufmachung vom Kunden verwendet werden, in der PMU sie liefert. Eine Bearbeitung und/oder anschließende Verwendung der Bilder/Fotos in der bearbeiteten Fassung ist nicht zulässig. Ebenfalls unzulässig ist eine Verwendung der Bilder/Fotos für andere Zwecke als denen im Rahmen der Auftragsarbeiten vereinbarten Zwecken. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an den Bildern/Fotos oder eine Unterlizenzierung an Dritte bedarf der Zustimmung von PMU.
Vor diesem Hintergrund räumt PMU den Kunden an den verwendeten und/oder dem Kunden überlassenen Bilder/Fotos ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im jeweiligen Auftrag von PMU realisierten Auftragsarbeiten ein. Eine Bearbeitung der Bilder/Fotos und/oder anschließende Nutzung der überarbeiteten Bilder/Fotos sowie eine Übertragung des Nutzungsrechts bzw. eine Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PMU.
Im Fall eines Verstoßes gegen die vorgenannte Nutzungsrechtseinräumung stellt der Kunde PMU von sämtlichen daraus resultierenden Schäden, insbesondere auch solchen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, frei. PMU bietet dem Kunden bei Bedarf an, die Einräumung zusätzlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte zu klären und insbesondere die dafür erforderlichen Rechte Dritter soweit möglich zu erwerben.
4. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen bzw. Dritte sich ggf. gleicher Stockbilder oder Formulierungen bedienen.
5. Die Agentur darf die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Internet-Website sowie auf der von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Medien nutzen.
6. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, und der Agentur ist Hamburg.
3. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Stand: September 2020